2. Die Verwaltung nach WEG:
Sie suchen als Eigentümergemeinschaft eine neue Hausverwaltung.
Wir übernehmen gerne die Verwaltung ihres Gemeinschaftseigentums.
Dies bedeutet für uns insbesondere:
• Die Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlungen

• Die Überwachung und Ausführung der getroffenen Beschlüsse der
Eigentümergemeinschaft.

• Die Einhaltung des Wirtschaftsplans

• Die Erstellung der Hausgeldabrechnung

• Die Überwachung und Ausführung des eigentumsrelevanten Zahlungsverkehrs

• Die enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
Wir haben ein offenes Ohr für die Belange der Eigentümer. Sprechen Sie uns an. |