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3. Die Mietverwaltung innerhalb des Sondereigentums:
Sie sind Eigentümer einer Eigentumswohnung, haben diese vermietet und haben keine Zeit, sich um die Buchhaltung oder die Belange der Wohnung und des Gemeinschaftseigentums zu kümmern. Gerne übernehmen wir das für Sie. Ganz gleich, ob wir das Gemeinschaftseigentum verwalten oder eine andere Hausverwaltung. Wir vertreten Sie auf den Eigentümerversammlungen und halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden. Wir überwachen für Sie Ihre Mieteingänge und verwalten Ihr Mietverhältnis im mietrechtlichen Rahmen, kompetent und dennoch preiswert. |
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